Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 5 S 2131/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3898
VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 5 S 2131/88 (https://dejure.org/1988,3898)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.1988 - 5 S 2131/88 (https://dejure.org/1988,3898)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 1988 - 5 S 2131/88 (https://dejure.org/1988,3898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 14
    Wirksamkeit einer Veränderungssperre trotz Änderung der planersichen Absichten und Bedenken gegen die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen Regelungen

Papierfundstellen

  • ZfBR 1989, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Ändern sich die Planungsabsichten der Gemeinde in einem für die Gültigkeitsvoraussetzungen der Veränderungssperre relevanten Umfang, ergibt sich daraus nach § 17 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung der Gemeinde, die Veränderungssperre außer Kraft zu setzen; die Wirksamkeit der Veränderungssperre bleibt unberührt (wie 5. Senat, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172).

    Das bedeutet aber, dass die Gültigkeit einer Veränderungssperre nicht davon berührt wird, dass sich die Planungsabsichten der Gemeinde im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ändern (ebenso der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172; OVG Berlin, Urteil vom 2.12.1988, NVwZ-RR 1990, 124; a. A. wohl OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.1999, NVwZ 2000, 1061).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - 10 A 2557/16

    Anspruch auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für zwei

    vgl. hierzu OVG Bln., Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 A 5.96 -, juris, Rn. 20, und vom 14. September 1995 - 2 A 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 313, 314, sowie Urteil vom 28. Juli 1989 - 2 A 3.88 -, BRS 49 Nr. 110; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. September 1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, S. 172; OLG München, Urteil vom 2. Juni 1999 - 1 U 6244/98 -, juris, Rn. 57 f. Nach VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. September 2007 - 8 S 1584/06 -, juris, Rn. 26 führt die Änderung von Planungsabsichten während des Planverfahrens mit Blick auf die Regelung in § 17 Abs. 4 BauGB grundsätzlich nicht dazu, dass die Veränderungssperre unwirksam wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Zwar läßt sich der künftige Planinhalt noch nicht im einzelnen absehen, doch zeichnet sich schon jetzt mit hinreichender Deutlichkeit ab, welches Planungsziel verfolgt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.09.1981 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre im Falle einer Änderungsplanung -

    Von dem bereits erörterten Fall nicht hinreichend konkretisierter Planungsvorstellungen abgesehen, fehlt das Sicherungsbedürfnis für eine Veränderungssperre auch dann, wenn sich die zu sichernde Planung rechtmäßig nicht verwirklichen läßt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.1988 - 5 S 2131/88 - BWGZ 1989, 133 sowie Urt. v. 30.4.1984 - 5 S 2079/83 - VBlBW 1985, 140).

    Rechtliche Bedenken gegen die in einem Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Festsetzungen führen daher nicht zur Unwirksamkeit einer Veränderungssperre, sofern eine rechtlich zulässige Regelung zur Verwirklichung der Planungsabsichten der Gemeinde möglich ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.9.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92

    Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und

    Dies entspricht in vollem Umfang der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - VBlBW 1985, 140 = NJW 1986, 149; Beschl. v. 26.09.1988 - 5 S 2131/88 - BWGZ 1989, 133).
  • VG Stuttgart, 15.10.2009 - 6 K 2490/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

    Ob die nach dieser Vorschrift für den Ausschluss einzelner Anlagen erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe gegeben sind und ob ein solcher Ausschluss mit dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB in Einklang steht, hat das Gericht ggf. erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans zu prüfen, denn Sinn und Zweck der Veränderungssperre bzw. der Aussetzung nach § 15 Abs. 1 BauGB ist es gerade, der Gemeinde Zeit für die Bearbeitung eines sinnvollen und rechtsfehlerfreien Plans zu verschaffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.1984, VBlBW 1985, 140; Urt. v. 26.09.1988 - 5 S 2131/88 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht